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Das Akustikusneurinom ist ein gutartiger Tumor im Schädelinneren, der sich nur langsam vergrößert, dabei aber keine Tochtergeschwülste (Metastasen) bildet. Trotzdem kann er Beschwerden verursachen, wenn er nicht behandelt wird. Der heute in der HNO-Heilkunde eher gebräuchliche Name dieser Geschwulst – Vestibularisschwannom – lässt darauf schließen, dass der Tumor zur Untergruppe der Schwannome (Neurinome) gehört. Das bedeutet, dass der Ursprung des Tumors in den Stützzellen des Vestibularisnerven liegt. Folglich werden nur die Nerven befallen, insbesondere die Hör- und Gleichgewichtsnerven sind von dieser Geschwulst betroffen. Somit handelt es sich um keinen Hirntumor, sondern um einen Nerventumor im Kopf. Die Wissenschaftler sind sich bis heute nicht einig, warum sich ein Akustikusneurinom überhaupt bildet. Sicher ist, dass dieser Tumor eher selten ist und nicht vererbt wird.

Der Hörnerv und der Gleichgewichtsnerv liegen eng aneinander und verlaufen vom Innenohr, durch den Kleinhirnbrückenwinkel und den knöchernen Gehörgang zum Hirnstamm. Auch der Gesichtsnerv, welcher für die Gesichtsmuskulatur, das Geschmacksempfinden und die Sekretion der Tränenflüssigkeit verantwortlich ist, verläuft über den knöchernen Gehörgang. Da sich das Akustikusneurinom vorzugsweise im knöchernen Gehörgang ausbildet, werden diese drei Nervenstränge zuerst in ihrer Funktion eingeschränkt.

In den meisten Fällen stellen die Betroffenen eine einseitige Hörminderung fest, die sich entweder langsam entwickelt oder wie bei einem Hörsturz plötzlich einstellt. Diese wird von Ohrgeräuschen (Tinnitus) begleitet, die meist als Klingeln oder Zischen wahrgenommen werden. Auch Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen kommen oft vor und können Schwindelanfälle und Übelkeit auslösen. Wird außerdem der Gesichtsnerv eingequetscht, klagen Betroffene über Lähmung der Gesichtsmuskulatur und eine Veränderung des Geschmacks. Ebenso geht die Produktion der Tränenflüssigkeit zurück. Bei sehr großen Tumoren kann auch der Bewegungsablauf gestört werden. Es gilt: Je größer die Geschwulst ist, desto weitreichender sind die Folgen.

Die Therapie der Wahl ist die chirurgische Entfernung des Tumors, da bei frühzeitiger Operation die Hörfunktion und die Funktion des Gesichtsnervs erhalten bleiben. Alternativ stehen radiologische oder strahlentherapeutische Verfahren zur Verfügung. Welche Methode infrage kommt, hängt unter anderem von der Größe des Tumors, der Schwere der Symptomatik und dem Alter des Patienten ab.

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