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Hat jemand Probleme mit dem Gehör, so ist es ratsam, zunächst einen Hörtest zu durchzuführen. Während des Tests prüft der HNO-Arzt, um welche Art Schwerhörigkeit es sich handelt und ob diese nur ein Ohr oder beide Ohren betrifft. In Abhängigkeit davon werden ein oder zwei Hörsysteme verschrieben.

Symmetrischer Hörverlust
Bei einem symmetrischen (gleich starken) Hörverlust auf beiden Ohren sollten, wenn möglich, beide Ohren ein Hörsystem erhalten. Das Hören mit beiden Ohren ist für den Menschen sehr wichtig. Für die Lokalisation einer Schallquelle und auch das Verstehen im Störgeräusch benötigt das Gehirn Signale von beiden Ohren. Da der Kopf für Schallwellen einen Schatten darstellt, treffen Schallsignale, die von der Seite ankommen, zuerst auf das der Schallquelle zugewandte Ohr. Dann müssen sie um den Kopf herumlaufen, um zum anderen Ohr zu gelangen. Dadurch entstehen zwischen den beiden Ohren eine sehr geringe Zeitdifferenz und zusätzlich eine sogenannte Phasenverschiebungen, welche das Gehirn zur Lokalisation der Schallquelle benötigt. Bei einer Hörsystemanpassung nur auf einem Ohr fehlen diese Informationen. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass beim beidohrigen Hören die Lautstärken der von jedem Ohr aufgenommenen Signale im Gehirn summiert werden (binaurale Lautheitssummation). Das bedeutet für eine Hörsystemanpassung, dass jedes Gerät eine um circa 6 dB geringere Verstärkung liefern kann, um den gleichen Höreindruck zu erhalten. Daher hat also die Anpassung von zwei Hörsystemen große Vorteile für den Hörgeschädigten.

Asymmetrischer Hörverlust
Liegt ein asymmetrischer Hörverlust vor, das heißt ein Ohr ist stärker betroffen als das andere oder ein Ohr ist normalhörig, liegt eine andere Situation vor. Je nach Art und Schwere der Hörstörung wird eventuell nur auf dem schlechteren Ohr ein Hörsystem angepasst. Es kann jedoch auch eine Anpassung auf beiden Ohren erforderlich sein.

Ist ein Ohr vollständig ertaubt, macht eine Hörsystemanpassung keinen Sinn. In diesen Fällen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Eine Möglichkeit ist eine Anpassung eines CROS-Systems (Contralateral Routing of Signal = kontralaterale Signalübertragung). Hierbei erhält das gehörlose Ohr ein Mikrofon, das entweder in einem Hörsystemgehäuse oder in einem Brillenbügel eingebaut ist. Auf dem Gegenohr wird ein Hörsystem angepasst und das Mikrofonsignal drahtlos oder über Kabel durch das Brillengestell zu dem Hörsystem geleitet. Eine andere Möglichkeit ist der Versuch, auf dem gehörlosen Ohr ein Knochenleitungssystem aufzusetzen, das die Schädelknochen in Schwingungen versetzt, die sich auf diese Weise auch auf die Hörschnecke des hörenden Ohrs übertragen werden. Als Drittes besteht die Möglichkeit, auf dem gehörlosen Ohr ein Cochlea-Implantat einzusetzen.

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