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Wenn einige oder alle Anzeichen für Schwerhörigkeit auf Sie zutreffen, sollten Sie einen Hörtest in Erwägung ziehen. Wenn Sie in einer lauten Umgebung wohnen oder arbeiten, empfiehlt es sich ebenfalls, Ihr Gehör regelmäßig zu untersuchen. Auch Neugeborene werden kurz nach der Geburt auf mögliche Hörminderungen untersucht. Besteht der Verdacht auf einen Hörverlust, sollte der Betroffene zuerst einen HNO-Arzt aufsuchen. Dabei wird mithilfe unterschiedlicher Verfahren geprüft, wie gut das Gehör einer Person ist, ob Erkrankungen vorliegen und welcher Bereich des Ohres gegebenenfalls beschädigt ist.

Zunächst führt der HNO-Arzt eine Anamnese durch und befragt den Patienten unter anderem auch nach Vorerkrankungen, Erkrankungen in der Familie und seinem Lebensstil. Danach untersucht er den Gehörgang und das Trommelfell.

Anschließend werden die audiometrischen Tests durchgeführt. Begonnen wird mit Stimmgabeltests, die einen ersten Eindruck über den Hörverlust geben können. Dann folgt die Impedanzaudiometrie (objektive Hörprüfung durch Messung des Widerstandes, der dem Schall am Trommelfell entgegengesetzt wird). Ist der Patient in der Lage mitzuwirken, werden subjektive Tests wie die Ton-und Sprachaudiometrie durchgeführt.

Für Patienten, die sich nicht aktiv an den Tests beteiligen können, wie zum Beispiel Babys, Kleinkinder und geistig beeinträchtigte Menschen, stehen objektive Tests wie die Otoakustischen Emissionen oder die Hirnstammaudiometrie zur Verfügung. Objektive Tests können aber auch zu einer erweiterten Diagnostik, zum Beispiel bei Verdacht auf ein Akustikusneurinom, zum Einsatz kommen.

Objektive Tests
Objektive Tests sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Mitarbeit des Patienten nicht nur nicht erforderlich, sondern gar nicht erwünscht ist. Bei diesen Messungen sollte sich der Patient möglichst ruhig verhalten, still sitzen bleiben, nicht reden und bei einigen Messungen, bei denen der Gehörgang abgedichtet werden muss, auch nicht schlucken.

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