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Die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung mit Hörsystemen geeinigt. Das Vertragswerk, dass erst nach einem monatelangen Schiedsverfahren entstanden ist, wird zum 01.01.2023 gültig. Die Vertragsmindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Neben einer Anhebung der Versorgungspauschalen für Hörsysteme (je Hörsystem WHO 2/3: 645 Euro netto, WHO 4: knapp 735 Euro netto, Kinder inklusive Ohrpassstück: 935 Euro netto) und Ohrpassstücke (pro Stück 40 Euro netto) beinhaltet die Vereinbarung auch erstmalig Service- und Reparaturpauschalen, die über eine Versorgungsdauer von sechs Jahren hinausgehen. Zum vdek gehören die Techniker Krankenkasse, die Barmer, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk – Handelskrankenkasse sowie die HEK – Hanseatische Krankenkasse. Zum 01.04.2022 hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen neue Obergrenzen für Festbeträge festgelegt (Nettopreise beidohrige Versorgung inklusive Ohrpassstücke WHO2/3: rund 1.500 Euro, WHO 4: rund 1.560 Euro). Die Verhandlungen mit dem vdek dauerten fast zwölf Monate. Zu den vom Spitzenverband festgelegten Mindestvoraussetzungen an Hörsysteme müssen an vdek-Versicherte abgegeben Hörsysteme zusätzlich über eine adaptive Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung verfügen sowie über eine adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme bzw. adaptive Mehrmikrofontechnik (außer In-dem-Ohr-Hörsysteme).    AF

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