Gesundheitspolitik

Nach dem Vertragsabschluss für Versorgungen leichter bis schwerer Hörbeeinträchtigungen mit der AOK zum 01.04.2023 hat die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) nun mit dem AOK-Bundesverband auch einen neuen Vertrag zum Bereich WHO-4-Versorgungen, also für Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, ...

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Nachdem die Bundesinnung der Hörakustiker mit dem AOK-Bundesverband und der Knappschaft zum 01.04.2023 neue Verträge für die Hörgeräteversorgung angeschlossen hat, folgten nun die Vertragsabschlüsse mit den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK). Diese gelten ...

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Die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung mit Hörsystemen geeinigt. Das Vertragswerk, dass erst nach einem monatelangen Schiedsverfahren entstanden ist, wird zum 01.01.2023 ...

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