Gesundheitspolitik

Nachdem die Bundesinnung der Hörakustiker mit dem AOK-Bundesverband und der Knappschaft zum 01.04.2023 neue Verträge für die Hörgeräteversorgung angeschlossen hat, folgten nun die Vertragsabschlüsse mit den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK). Diese gelten ...

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Nachdem im Dezember 2021 durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen neue Festbeträge für Hörsysteme festgelegt wurden (siehe „Spektrum Hören“ 1/2023, S. 22), haben nun – nach den Ersatzkassen (vdek) (siehe „Spektrum Hören“ 2/2023) – weitere Krankenkassen ...

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Die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben sich auf einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung mit Hörsystemen geeinigt. Das Vertragswerk, dass erst nach einem monatelangen Schiedsverfahren entstanden ist, wird zum 01.01.2023 ...

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