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Am 03. Dezember findet erneut der erstmals 1993 von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen statt. Damit sollen die Belange und Probleme dieser Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung rücken sowie der Einsatz für ihre Würde und Rechte gefördert werden. Trotz seit 1994 im Grundgesetz festgeschriebenem Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung sowie Umsetzungsverpflichtung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) seit 2009 sind die gesetzten Ziele noch lange nicht erreicht. Das betrifft beispielsweise den Bildungsbereich. Erst rund 52 % aller Kinder mit dem Förderschwerpunkt Hören besuchte 2020 eine allgemeine Schule (2010: 32 %); je nach Bundesland schwanken die Werte allerdings erheblich – zwischen 76 % (Thüringen) und 20 % (Hessen).

Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen oftmals beschränkt. Hier könnte der immer stärker werdende Fachkräftemangel jedoch dazu beitragen, dass die Unternehmen offener für alle potenziellen Arbeitnehmer werden.

Für Verbesserungen sorgen soll zudem das Ende 2016 vom Bundestag verabschiedete Bundesteilhabegesetz. Es soll die Teilhabe am Arbeitsleben und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Konkretisiert wird darin u. a. der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe; erstmalig ausdrücklich geregelt wurden die Elternassistenz sowie die Assistenz in Weiterbildung und Studium. Der Einstieg in reguläre Betriebe soll durch ein 2018 flächendeckend eingeführtes Budget für Arbeit erleichtert werden und Anreize für Unternehmen geschaffen werden. Arbeitgeber können sich darüber einen großen Teil des Gehalts für Mitarbeiter mit Behinderung erstatten lassen. Außerdem gewährt das Budget für Arbeit einen Anspruch auf Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch eine Assistenz.

Speziell dem Thema Gesundheit widmet sich der Gemeinsame Bundesausschuss. Dessen Innovationssauschuss fördert zahlreiche Forschungsprojekte, die sich Menschen widmen, deren soziale Teilhabe durch körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen erschwert ist. Dazu gehören seit 2015 Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB). Bis Ende Februar 2023 sollen die Befragungsergebnisse zu den Versorgungs- und Unterstützungsleistungen von MZEBs vorliegen, um die MZEBs weiter zu etablieren und die Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderung langfristig und nachhaltig zu verbessern.

Hubert Hüppe, ehemaliger Behindertenbeauftragter der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordneter, beklagt, dass die Entwicklung von Inklusion in den vergangenen Jahren „ernüchternd“ ist und die Umsetzung sogar rückläufig. Er bezeichnet es als „nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag permanent auf Barrieren stoßen, sei es bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder aufgrund nicht behindertengerechter Gestaltung von Gebäuden, beim Zugang zu Bildung und beruflicher Ausbildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Kommunikation und in vielen weiteren Lebensbereichen.“ – Auch am 30. Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung bleibt also viel zu tun!   AF

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