Der Bundesrat hat Mitte Mai dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ zugestimmt. Zuvor hatten es bereits Bundeskabinett und Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz soll den Arbeitsmarkt inklusiver gestalten und mehr beeinträchtigte Menschen in reguläre Arbeit bringen bzw. sie dort halten. Das soll u. a. dadurch erreicht werden, dass eine weitere, vierte Staffel der Ausgleichsabgabe in Höhe von 720 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz eingeführt wird. Diese müssen ab Januar 2024 Unternehmen ab 60 Beschäftigen bezahlen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Gleichzeitig entfällt die bisherige Möglichkeit, solche Unternehmen mit einem Bußgeld zu belegen. Die Stufen ein bis drei der Ausgleichsabgabe gelten für Unternehmen ab 20 Beschäftigten. Fünf Prozent der Stellen müssen demnach mit schwerbehinderten Personen besetzt werden. Für kleinere Unternehmen sollen wie bisher Sonderregelungen gelten.
Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen künftig vor allem der Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugutekommen. Bisher wurden damit auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung finanziert. Jugendliche und junge Erwachsene sollen hingegen künftig auch aus dem Ausgleichsfonds gefördert werden können, wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben, jedoch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Ferner sieht das Gesetz eine Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen gegenüber den Integrationsämtern vor. Leistungen, auf die ein Anspruch besteht (z. B. Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung) gelten demnach nach Ablauf von sechs Wochen ab Beantragung als genehmigt. Zudem wird die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit aufgehoben. Darüber hinaus wird der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung neu ausgerichtet und zusammengesetzt. Mit all diesen Maßnahme soll nicht nur ein inklusiverer Arbeitsmarkt erreicht werden, sondern zugleich dem Fachkräftemangel begegnet werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte, das Gesetz sei „nur ein kleiner weiterer Schritt auf dem weiten Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. (...) Aktuell stehen ca. 170 000 qualifizierte Menschen mit Behinderungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, jedoch wird deren Potential noch nicht ausgeschöpft.“ AF